← Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen StilGärten Schade, Lukas Schade, Dörnbergstraße 33, 34233 Fuldatal-Ihringshausen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Garten- und Landschaftsbauarbeiten sowie damit verbundene Planungs- und Pflegeleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nur, soweit sie nicht gegen zwingende Verbraucherschutzvorschriften verstoßen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags absehbar, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Angebot des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausführung der Arbeiten geeignete Nachunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung verbleibt beim Auftragnehmer.

(3) Für Planungs- und Beratungsleistungen gelten die vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Entwürfe, Pläne und Konzepte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen auf dem Grundstück geschaffen sind (z. B. Zufahrt, Wasser- und Stromanschluss).

(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über ihm bekannte unterirdische Leitungen, Bodenverhältnisse und sonstige relevante Gegebenheiten. Für Schäden, die auf fehlende oder falsche Informationen zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber.

(3) Erforderliche Genehmigungen (z. B. Baumfällgenehmigungen) sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber einzuholen.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund von Witterungsbedingungen, höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei größeren Aufträgen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt verlangen.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftraggeber diese innerhalb von 12 Werktagen abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb der Frist ab und liegt kein wesentlicher Mangel vor, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB).

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme, soweit gesetzlich nicht zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch natürliche Witterungseinflüsse, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege des Auftraggebers oder Eingriffe Dritter entstanden sind. Eine Anwachsgarantie für Pflanzen besteht nur bei gesondert schriftlich vereinbarter Pflegeleistung durch den Auftragnehmer.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Gelieferte Materialien und Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Planungen, Entwürfe, Visualisierungen und Konzepte des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.

§ 11 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit nach § 648 BGB kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: März 2026
StilGärten Schade, Dörnbergstraße 33, 34233 Fuldatal-Ihringshausen